Stellungnahme zum Urteil des Bundessozialgerichts: Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung gelten als "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (27.7.2015)

Das Bundessozialgericht hat mit einem aktuellem Urteil entschieden (B 3 KR 5/14 R, Urteil vom 08.07.2015), dass Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ (= "CGM") im Gegensatz zu Blutzuckermessgeräten keine Hilfsmittel sind.

Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft sowie diabetesDE weisen darauf hin, dass das Urteil des Bundessozialgerichts - entgegen manch anderslautender Medienberichte - nun nicht bedeutet, dass die Verordnung eines CGM für Kassenpatienten generell ausgeschlossen sei.