Stevia als Süßungsmittel

Steviolglycoside, umgangssprachlich „Stevia“ genannt, sind seit dem 2. Dezember 2011 in der EU als Süßungsmittel unter der Bezeichnung Lebensmittelzusatzstoff E 960 zugelassen (1).

Steviolglycoside werden aus der in Südamerika beheimateten Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni („Süßkraut“, „Honigkraut“) durch wässrige Extraktion der Blätter, Reinigung und anschließende Rekristallisierung gewonnen. Um den Anforderungen als Lebensmittelzusatzstoff E 960 zu genügen, muss das kristalline Pulver einen Reinheitsgrad von 95% in der Trockenmasse aufweisen und hauptsächlich aus den Glycosiden Steviosid und Ribaudiosid A bestehen; weitere Glycoside (Ribaudiosid B,C,D,F, Dulcosid A, Rubusosid, Steviolboisid) können ebenfalls enthalten sein (2; 3).