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Der diabetesDE-Experten-Chat kann die Beratung bei einem Arzt nicht ersetzen. Eine Diagnose und die individuell richtige Behandlung kann nur im persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient festgelegt werden. Dieser Chat soll Ihnen helfen, sich auf das Gespräch mit dem Arzt vorzubereiten und Ihnen ergänzende Hinweise liefern.

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Recht und Soziales

Experten-Chat mit Rechtsanwalt Oliver Ebert

Experte füfr Recht und Soziales bei Diabetes: Rechtsanwalt Oliver Ebert
Rechtsanwalt Oliver Ebert

Am 8. Dezember 2011 fand unsere Experten-Sprechstunde mit dem Rechtsanwalt Oliver Ebert zum Thema Meine Rechte mit Diabetes" statt.

 

Florian S. fragt:

Bin Typ 2- Diabetiker und habe noch viele andere „Gebrechen“. 2008 habe ich einen GdB 50 unbefristet zuerkannt bekommen. Bei einer Routineuntersuchung mittels 24-Stunden-EKG wurden dann im April dieses Jahres asystolische Herzschlagpausen festgestellt. Eine Untersuchung im Schlaflabor ergab einen AHI von 49,3 sowie massives Auftreten von Weckarousals, Sauerstoffsättigung bei 73 %.
Seit Ende August habe ich ein Therapiegerät, trotzdem erhebliche Beschwerden:
Sowohl beim Einschlafen als auch beim kurzen Erwachen zum Umdrehen auf die andere Schlafseite habe ich immer das Gefühl, dass ich mit irgendetwas nicht klar komme. Ich muss extrem stark und tief ein- und ausatmen, so als säße etwas auf meiner Brust und es dauert auch längere Zeit, bis ich mich "beruhige". habe versucht, nach dem Anlegen des Gerätes noch eine bestimmte Zeit sitzen zu bleiben und gleichmäßig zu atmen, aber es bringt meistens keine Verbesserung.
Ist es sinnvoll einen erneuten Antrag aufgrund der neuen Erkrankung an das Versorgungsamt zu stellen?
Vielen Dank für Ihren Tipp und herzliche Grüße,
Florian Stoll 

RA Ebert:

Hallo, leider läßt sich die Frage ohne konkrete Kenntnis der
Krankenakten nicht beantworten.
Allerdings denke ich, daß eine Erhöhung wohl schwierig werden könnte;
denn es wird ja der Gesamtzustand bewertet.
Auch wäre zu fragen, was - abgesehen vom Steuervorteil - eine Erhöhung
auf vielleicht 60 überhaupt bringt.

Sabine D. fragt:

 

Betreff: Verbeamtung von Diabetikern?

Ich, 20 Jahre alt, studiere auf Lehramt für Gesundheit und Pflege.Ich habe seit 2002 Diabetes Typ I.Gibt es eine Gesundheitsprüfung für Diabetiker und wenn ja, kann mir deswegen die Verbeamtung verweigert werden?

RA Ebert:

Nein, es gibt keine spezielle Gesundheitsprüfung für Diabetiker. Sie
müssen aber dienstfähig und dienststauglich sein; grundsätzlich dürfte
es allein aufgrund des Diabetes damit aber keine Probleme geben.

Paul L. fragt:

Lieber Herr Ebert,
ich habe folgende Frage: Und zwar habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und tatsächlich 50 % bewilligt bekommen. Ich frage mich ob das korrekt ist bzw. ob jemand eine ähnliche Krankheiten Kombination(Typ1 Diabetes,Schlafapnoe Druck 16,5Mbar,Hörminderung 15 %) hat und wenn ja ,welchen GDB bekommen hat? Es ist nicht so dass ich mit 50 % nicht zufrieden bin. Immerhin gibt es viele Erleichterungen dadurch. Ich frage nur weil man so hört dass es nicht leicht ist, diesen Grad zu erhalten

RA Ebert:

Leider läßt sich das nicht pauschal beantworten - es kommt immer auf
die individuelle Situation an, wie sehr jemand durch die Krankheiten
bzw Gesundheitsstörungen beeinträchtigt wird bzw wie stark diese
ausgeprägt sind.
Wenn mehrere Krankheiten zusammenkommen, dann wird eine
Gesamtbewertung vorgenommen.

Dagmar H. fragt:

Betreff: Schwerbehindertenurlaub

Habe ich für das ganze Jahr 2011 Anspruch auf meinen zusätzlichen Schwerbehindertenurlaub von 5 Tagen? Ab dem 20.10.2011 habe ich einen GdB von 50 %.

RA Ebert:

Nein, Sie haben (nur) für jeden vollen Monat der im
Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft
einen Anspruch auf ein Zwölftel des regelhaften Zusatzurlaubs . In
Ihrem Fall wäre das - einen regulären Zusatzurlaub von 5 Tagen
unterstellt: 2 Monate* 5/12 -> 0,8 Tage, was dann aufgerundet einen
Urlaubstag ergibt.

Andrea S. fragt:

Betreff: Bericht Rente Bund Berlin

Ich war 07.2011. - 08.2011 als Akutpatient und anschliessend zur Reha in Bad Heilbrunn. Habe nun in den Bericht der Rente Bund Berlin schauen können und bin entsetzt! Dort stehen Sachen, die mit mir nicht besprochen wurden (z.B. über meinen Arbeitsweg) oder meine Anmerkungen wurden völlig falsch wiedergegeben (z.B. wurde ich nach Einschränkungen im Privat- und Berufsleben gefragt, die ich auch angegeben habe und zwei Sätze später ist plötzlich zu lesen, dass ich keine habe!) oder ich muss lesen, dass ich voll und ohne Einschränkungen arbeitsfähig bin und auch so entkassen wurde. Aber ich wurde als nicht arbeitsfähig entlassen und ich arbeite schon seit Jahren nur als Teilzeit. Bin jetzt 52 Jahre alt und seit meinem zehnten Lebensjahr Diabetikerin, sehr schwer einstellbar, beruflich gestresst und ohne irgendeine Regelmässigkeit und habe sehr viele weitere Erkrankungen ( ein Auge blind, zweites nur noch 50 %, Herz, Colitis, Sklerödema Buschke, Schilddrüse, Muskelfaserschmerz, Atemprobleme). Meine Fragen: kann ich gegen den Reha-Bericht was machen und wie stehen die Chancen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente? Gerne würde ich mit Ihnen persönlich sprechen, da ich gar nicht alles schreiben kann. Vielen Dank im voraus. Eventuelle Fehler bitte ich zu entschuldigen, da ich ja nicht so gut sehe.
Mit lieben Grüssen
Andrea S.

RA Ebert:

Ich empfehle Ihnen, das Gutachten schriftlich zu beanstanden und
richtigzustellen.
Sofern ein hierauf gestützter Bescheid erteilt wurde, sollten Sie
hiergegen vorsorglich Widerspruch einlegen.
Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, können Sie ggf.
Beratungshilfe erhalten, um durch einen auf Rentenrecht
spezialisierten Anwalt vor Ort Ihre Situation prüfen zu lassen.

Ulrich Z. fragt:

Betreff: Bescheid GdB :30
Nachricht: Hallo,

auf meinen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung beim Amt für Soziales und Gesundheit Erfurt
habe ich am 18.11.2011 einen Bescheid erhalten, der meinen GdB auf 30 feststellt.
Dabei wird "Diabetes Mellitus mit Polyneuropathie" zugrundegelegt.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" als Anlage zu §2 der Versorgungsmedizin-Versorgung.

Ich spritze 4x täglich Insulin und habe zusätzliche Probleme, die meine Lebensführung stark beeinträchtigen.
Ich sehe damit die Voraussetzungen für einen GdB von 50 erfüllt.

Deshalb möchte ich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Können Sie mich bei der Argumentation unterstützen? Auf welche Regelungen kann ich mich berufen. Gibt es Beispielfälle? Was muss ich beachten?

vielen Dank

RA Ebert:

Um einen GdB50 aufgrund des Diabetes zu erhalten, müssen Sie
nachweisen, daß Sie durch gravierende Einschnitte erheblich in Ihrer
Lebensführung beeinträchtigt sind. Dies müssen Sie möglichst
anschaulich und umfassend darlegen.
Im aktuellen Diabetes-Journal finden Sie hierzu einen ausführlichen
Artikel mit wichtigen Tipps; Sie können das Heft unter
http://www.diabetes-journal.de bestellen.

Werner fragt:

Betreff: Weiterhin Teststreifen für Diabetiker Pressemitteilung des BdSN

Hallo Herr RA Oliver Ebert,

wie interpretieren Sie die im Betreff genannte Pressemitteilung des BdSN? Diese befindet sich seit dem 29.11.2011 auf der Homepage des Diabetikerbundes und ist unter

www.diabetikerbund.de/presse/meldungen/111129.htm

zu finden ist.

Unter anderem heißt es in der Pressemitteilung des BdSN, ich zitiere:

„Es werden keine oder kaum noch Teststreifen für Diabetiker ohne Insulinbehandlung mehr verschrieben“, sagt Dr. Matthias Riedel aus dem BdSN, „Wir möchten jedoch darauf aufmerksam machen, dass Teststreifen unter bestimmten Bedingungen weiter verordnet werden können.“

Zu diesen Bedingungen gehören eine instabile Stoffwechselsituation, eine Änderung der Medikamentendosis, die Einnahme von Tabletten, die zu einer Unterzuckerung führen können (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid), sowie akute Erkrankungen, durch die sich die Diabeteseinstellung verändern könnte (z.B. schwere Infekte). Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt, kann der behandelnde Arzt jedes Quartal Rezepte für bis zu 50 Teststreifen pro Patient ausstellen. „

Zu den Bedingungen um bis zu 50 Blutzuckerteststreifen je Quartal vom Hausarzt/Diabetologen verschrieben zu bekommen heißt es u. a. ich zitiere:

"Zu diesen Bedingungen gehören .......die Einnahme von Tabletten, die zu einer Unterzuckerung führen können (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid), "
weiter heißt es u. a., ich zitiere:

"Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt, kann der behandelnde Arzt jedes Quartal Rezepte für bis zu 50 Teststreifen pro Patient ausstellen. „

Wenn ich das richtig interpretiere, würde demnach jeder Diabetiker Typ 2 - ohne Insulin - der Tabletten einnimmt, die zu einer Unterzuckerung führen können (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid), usw. diesem könnte der behandelnde Arzt weiter pro Quartal bis zu 50 Blutzucker-Teststreifen verschreiben.

Im Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
Harn- und Blutzuckerteststreifen
bei Diabetes mellitus Typ 2
Vom 17. März 2011

wird u. a. ausgeführt, ich zitiere:

"52. Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden;
ausgenommen bei instabiler Stoffwechsellage. Diese kann gegeben
sein bei interkurrenten Erkrankungen, Ersteinstellung auf oder
Therapieumstellung bei oralen
Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko (grundsätzlich
je Behandlungssituation bis zu
50 Teststreifen)"

Für mich stellt sich die Frage, kann bzw. darf mein Hausarzt/Diabetologe für Diabetiker Typ 2 die Antidiabetika mit Hypoglykämierisike (Glimeprid, Glibencalmid usw.) einnehmen weiterhin je Quartal verschreiben oder nicht ?

Dies ist alles sehr verwirrend, wie sehen Sie die Sache Herr Ebert?

Die Beantwortung dieser Frage interessiert sicherlich nicht nur mich.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Gruß

Werner

RA Ebert:

Eine Verordnung von Teststreifen ist weiterhin zulässig, wenn bei
Ihnen eine instabile Stoffwechsellage vorliegt und eine Selbstmessung
auch notwendig und sinnvoll ist.
Pro Behandlungsabschnitt (nicht nur pro Quartal !) darf der Arzt dann
*grundsätzlich* bis zu 50 Teststreifen verordnen - in begründbaren und
begründeten Ausnahmefällen aber auch mehr.

Werner fragt:

Hallo Herr RA Ebert,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Ich hatte die Pressemitteilung des BdSN zitiert. Dieser (der BdSN) hatte 50 Teststreifen pro Quartal in seiner Pressemitteilung erwähnt. Im Beschluss des GBA (Gemeinsamen Bundesausschusses wird von 50 Teststreifen je Behandlungssituation ausgegangen.

Demnach kann der Arzt weiterhin lediglich bei einer instabile Stoffwechsellage Blutzucker Teststreifen für Diabetiker Typ 2 - ohne Insulin - verschreiben. Und es reicht nicht alleine aus, dass ein Diabetiker Typ 2 Tabletten (Antidiabetika) einnimmt die zu Unterzuckerungen führen können, wie z. B. Sulonyharnstoffe wie beispielsweise Glimepirid, Glibenclamid usw.

Die Pressemitteilung des BdSN verstehe ich allerdings so, dass es bereits ausreicht Antidiabetika Tabletten einzunehmen die Unterzuckerungen herbeiführen können (Glipenclamid, Glimepirid usw.) um weiterhin Blutzucker Teststreifen als Diabetiker Typ 2 - ohne Insulin -
verschrieben bekommen zu.

Dies ist sicherlich auch für viele andere Diabetiker Typ 2 die Antidiabetika Tabletten einnehmen die zu Unterzuckerungen führen können (Glipenclamid, Glimepirid usw.) sehr verwirrend.

RA Ebert:

Jetzt verstehe ich, was Sie meinen - ja, Sie haben recht, die Formulierung in dieser Pressemitteilung ist so nicht richtig.

Eine Verordnung ist nur bei instabiler Stoffwechsellage möglich - die
bloße Medikation mit Tabletten, die zu Unterzuckerungen führen können,
reicht nicht aus. Umgekehrt kann eine solche Medikation aber eine
instabile Stoffwechsellage begründen.

Petra S. fragt:

Betreff: Pflegestufe 1
Ich hätte hierzu einen Frage?
Ich bin Alleinerziehende Mama, mein Sohn Tobias hat seit August 2010 Typ1, er ist jetzt 12 Jahre alt. Wir haben einen Schwerbehindertenausweis, wo ich nicht mehr für ihn beantragen werde.
Habe auch versucht das Pflegegeld für ihn zu bekommen, das ich alles alleine mache, er sehr schwer einstellbar immer noch ist, wurde dieser 2x abgelehnt in Bayern. Leider geht es uns finanziell nicht gut, und die Fahrten zum Diabetologen, einkaufen kostet viel mehr als bei einem gesunden Kind. Wieso ist das so?

RA Ebert:

Leider verstehe ich Ihre Frage nicht. Wenn Sie bedürftig sind und
Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegeld benötigen, dann
können Sie bei der Rechtsberatungsstelle Ihres zuständigen
Amtsgerichts einen Beratungshilfeschein erhalten; mit diesem können
Sie dann anwaltliche Unterstützung bei einem Fachanwalt für
Sozialrecht vor Ort in Anspruch nehmen.

Marco fragt:

Hallo

In unseren Bussen und Bahnen ist es seit fast 2jahren verboten zu essen und zu trinken. Das ist das Ergebnis einer kundenumfrage - "unsere Kunden wünschen saubere Busse und Bahnen".

Wie sieht es mit einem Diabetiker aus der während der Fahrt feststellt, dass eine Unterzuckerung vorhanden ist.

Ist der Fahrer wirklich in diesem fall berechtigt den Fahrgast vor die Tür zu setzen und auf den nächsten Wagen warten zu lassen?

Genau dies ist mir nämlich letzte Woche so passiert.

RA Ebert:

Nein, selbstverständlich darf er Ihnen keine Notfall(selbst)hilfe
(wozu auch die Nahrungsaufnahme zählt) verweigern.
Teilen Sie dem Fahrer den Sachverhalt mit; wenn er seine Meinung nicht
ändert, dann sollten Sie sich bei der Stadt und dem dortigen
Behindertenbeauftragten beschweren.

Familie T. fragt:

Guten morgen,
und zwar haben wir zwei Kinder Lisa-Marie *01.08.10 Dm seit 28.8.10 und Leonard-Marvin *4.11.11 DM seit 22.11.11 und jetzt würde wir gerne mal Erfahren welche Hilfen wir in Anspruch nehmen können/dürfen.
Wir wohnen derzeit am Niederrhein,nahe der holländischen Grenze, unsere Kinder sind aber in der Kinderklinik in Pforzheim in Behandlung, wo sie auch bleiben;-)
Wir müssen alle 3 Monate mit Ihnen nach Pforzheim fahren,wegen des HbA1c und der Kontroll Untersuchung, diese Fahrt können wir jedoch nur mit dem Zug machen,da wir kein Auto besitzen, ist es möglich da Fahrtkosten erstattet zu bekommen, da unser Sohn erst 4 Wochen ist, müssen wir 2x alle zusammen fahren (wegen des Stillens).
Dann haben wir ja auch das Thema Kindergarten im Raum stehen, ist es ratsam einen Integrationsplatz zu beantragen?
In Naher oder auch nicht so Naher Zukunft würden wir auch gerne mal das Angebot Mutter-Kind-Kur in Angriff nehmen,meine Frage ist:
Ein Kind =Ein Elternteil
Zwei Kinder =Beide Elternteile???
(Kleiner Tip: wir sind trotz des Wohnortes bei der AOK BW)

Falls sie sonst irgendwelche Tips haben, wie wir uns den Alltag mit Diabetes (Zweicks Hilfen von KK oder ähnlichem) erleichtern können,wären wir Ihnen dankbar uns dies mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüße
Fam. T.

RA Ebert:

Hallo, leider sind Ihre Fragen überwiegend zu pauschal, um im Chat
beantwortet zu werden.

Die Fahrtkosten lassen sich unter Umständen bei Krankenkasse oder
Sozialamt geltend machen, wenn für die Behandlung in Pforzheim ein
dringender medizinischer Grund nachgewiesen werden kann und Ihnen eine
Behandlung vor Ort nicht zumutbar ist.

Ein Integrationsplatz kann sicherlich helfen, wenn der Kindergarten
ansonsten Probleme macht.

Marion B. fragt:

Betreff: wieviel insulin darf ich im urlaub mitnehmen

fliege nach ägypten bin typ 1 diabetiker spritze morgens und abens langzeitinsulin und tags über mein normales insulin wievieldarf ich wieder nach deutschland einführen nicht das ich strafe zahlen muss nehme immer mehr mit wenn mal ein koffer weg kommt das ich weiter mein insulin spritzen kann

RA Ebert:

Die von Ihnen benötigte Menge + ein Sicherheitsvorrat sind unproblematisch; zur Sicherheit können Sie von Ihrem Arzt eine Bestätigung mitnehmen.

Anita K. fragt:

Betreff: Diabetes und Autofahren
Meine Tochter hat Diabetes und muss Spritzen sie möchte gerne die Autoprüfung machen, wie ist das muss dazu ein bestimmter Zuckerwert sein und wenn ja wie muss der sein.

RA Ebert:

Nein, es gibt hier keine bestimmten Vorgaben. Ihre Tochter muß aber in
der Lage sein, Unterzuckerungen (rechtzeitig) zu erkennen und hierauf
zu reagieren. Wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die
Fahreignung Ihrer Tochter bestehen, dann sollte es keine Probleme mit
dem Führerschein geben.

Bernd F. fragt:

Betreff: Behindertenurlaub
Hallo,
Meine Kollegen bekommen je nach Alter und Betriebszugehörigkeit 30 Tage Jahresurlaub bei einer 6 Tage Woche. Ich habe durch Diabetes Typ I einen Ausweis mit 50%. Mein Arbeitgeber gibt mir zwar die 5 Tage extra Urlaub, zieht diese aber vorher vom Gesamt ab, so das ich letztendlich 31 Tage gesamt Urlaub habe, wie die anderen auch. Wie ist das gesetzlich geregelt und was kann ich evt. dagegen tun um wirklich die 5 Tage exge zu bekommen?
Vielen Dank für ihre Antwort

 

RA Ebert:

Hallo, der Zusatzurlaub muß zusätzlich zum vertraglich vereinbarten
bzw. tariflichen Jahresurlaub gewährt werden.
Letztlich hängt es also von Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem geltenden
Tarifvertrag ab, wieviel Jahresurlaub Ihnen zusteht.

Fordern Sie den Zusatzurlaub am Besten schriftlich beim Arbeitgeber
an; ggf. kann Ihnen auch der Schwerbehindertenbeauftragte im Betrieb
weiterhelfen.

Karin R. fragt:

 

Betreff: Kündigung im Fitnessstudio

Ich bin Diabetiker und habe sehr schwankende Werte. Ich bekomme meinen Blutzucker nicht richtig in den Griff, mein Arzt weiß auch bald nicht mehr weiter. Aufgrund der schwankenden Werte kam es nach Besuchen im Fitnesstudio zu Zwischenfällen während der Heimfahrt mit dem Kfz und teilweise schweren nächtlichen Hypoklykykämien, wo ich auf Fremdhilfe, teilweise mit einer Notspritze, angewiesen war. Aus diesem Grund kündigte ich im Fitnessudio, die Kündigung wurde aber nicht akzepiert, sodass es vor Gericht ging. Ein Gutachten wurde erstellt, obwohl ich nicht persönlich bei einem Gutachter war! Man sagt, auch als Diabetiker kann man Sport machen, was grundsätzlich richtig ist, aber es ist halt in meinem Fall nicht so. Seitdem ich keinen Sport mehr im Studio mache, sondern nur noch sparzieren gehe und ein wenig Fahrrad fahre, hatte ich keine schweren Hypos mehr. Durch den ganzen Ärger bin ich jetzt in ärztlicher Behandlung, habe 3 kg abgenommen und muss Medikamente zur Beruhigung undSchlafmittel nehmen, was wiederrum zu mehr Schwankungen des blutzuckers führt. Nächste Woche ist die nächste Gerichtsverhandlung, die ich abre wohl aufgrund des erstellten Gutachtens von einem Gutachter, den ich nie zu Gesicht bekam, verlieren. Ich muss dann 15 Monatsbeiträge plus Gerichtskosten bezahlen.

RA Ebert:

Hallo, leider kann man Ihre Frage ohne Kenntnis der Akten nicht seriös
beantworten.

Grundsätzlich ist es ohnehin schwer, aus einem solchen Vertrag herauszukommen. Ob in Ihrem Fall hinreichende Gründe für eine Kündigung vorliegen bzw. das Gutachten im Prozess ordnungsgemäß erstellt wurde, läßt sich von hier aus leider nicht bewerten. Ich empfehle Ihnen, dies mit einem
Anwalt vor Ort zu besprechen.