Diabetes und Beruf

Würfel mit Aufschrift Jobs auf Laptop-Tastatur
© Shutterstock

Berufswahl mit Diabetes 

Mechatroniker*in, Wirtschaftsexpert*in oder doch lieber Tierarzt oder -ärztin? Gegen Ende ihrer Schullaufbahn stellen sich Jugendliche die Frage, welchen Beruf sie ergreifen möchten – egal ob sie Diabetes haben oder nicht. Bei der Berufswahl sollten sie ihre Interessen und Fähigkeiten an erste Stelle setzen. Menschen mit Diabetes stehen fast alle Berufe zur Wahl - ein gutes Glukosemanagement vorausgesetzt.

Nur wenige Berufe sind für Menschen mit Diabetes ungeeignet. Dazu zählen Berufe, bei denen Menschen mit Diabetes im Falle einer Unterzuckerung sich selbst und andere Menschen gefährden könnten, zum Beispiel als Pilot*in. Auch bei Tätigkeiten mit wichtigen Überwachungsaufgaben wie in der Flugsicherung sowie Berufe, bei denen das Tragen einer Waffe Pflicht ist, stehen Menschen mit Diabetes oft vor Hürden.

Es sollte jedoch immer die individuelle Situation betrachtet werden. Das Risiko für Unterzuckerungen, die am häufigsten auftretende Akut-Komplikation bei Typ-1-Diabetes, kann mit einer guten Diabetesschulung, der genauen Beobachtung der Stoffwechselabläufe, einer guten Vorbereitung und durch den Einsatz technischer Hilfsmittel gering gehalten werden. Einige Menschen mit Typ-1-Diabetes haben in Deutschland erfolgreich einen "Eigensicherungs- und Bewaffnungslehrgang" abgeschlossen und sind als waffentragende Personen beispielsweise im Zoll im Einsatz.

Diabetes und Berufsalltag

Vor einem Bewerbungsgespräch ist es hilfreich, sich auf mögliche Fragen zur persönlichen Gesundheit gut vorzubereiten, am besten gemeinsam mit einem/einer in der Sache erfahrene/n Diabetolog*in. Es besteht keine Verpflichtung, einen potenziellen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung zu informieren. Wahrheitsgemäße Auskunft muss nur dann gegeben werden, wenn sie Einfluss auf den konkreten Job hat. Zum Beispiel können schwere Unterzuckerungen in Berufen des Personentransports eine Gefahr für die Betroffenen selbst oder andere Menschen sein. Auch die Frage nach einem Schwerbehindertenausweis muss nach neuester Rechtsauffassung nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden. 

Wer schließlich einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ergattert hat, steht vor der Frage: Soll ich meine Kolleg*innen über die Diabeteserkrankung informieren oder nicht? Die meisten Fachleute raten dazu, offen von der Erkrankung zu erzählen. Denn ein offener Umgang damit demonstriert Selbstbewusstsein und fördert das Verständnis für Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. 

Mit Diabetes Typ 2 im Berufsleben

Wenn ein Typ-2-Diabetes entdeckt wird, sind viele der Betroffenen in einem Alter, in dem sie mitten im Berufsleben stehen. Und fast alle können auch weiterhin berufstätig bleiben. Eine Therapie mit reiner Lebensstilumstellung oder Medikamenten, die keine Unterzuckerung auslösen, beeinflusst meist wenig den Beruf. Nur sehr selten ist eine Versetzung oder eine Umschulung erforderlich. Wenn die Patient*innen beispielsweise Insulin spritzen und häufig an Unterzuckerung leiden, sollten Sie keinen Beruf ausüben, bei dem Sie sich selbst oder andere gefährden können. Darüber hinaus können Begleit- und Folgeerkrankungen die Arbeit erschweren. Beispielsweise leidet bei einer diabetischen Augenerkrankung die Sehkraft. In diesem Fall sollten sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Erkrankung sprechen und sich eventuell von unabhängigen Stellen beraten lassen, z.B. von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin oder Mitarbeitenden des Deutschen Diabetiker-Bundes.

Es ist empfehlenswert, Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen über die Diabetes-Erkrankung zu informieren. Ein Verheimlichen kann zu Missverständnissen führen. Wenn Kolleg*innen vom Diabetes wissen, können sie besser verstehen, warum plötzlich eine Zwischenmahlzeit eingenommen werden muss. Auch für eventuelle Notfälle sollten Kolleg*innen Bescheid wissen. Wer gelegentlich unter Unterzuckerungen leidt, kan die Kolleg*innen über die Symptome informieren und darauf hinweisen, was in solchen Fällen zu tun ist. 

Folgeerkrankungen des Diabetes und ihre Auswirkungen auf den Beruf

Wenn Patient*innen einen fortgeschrittenen Diabetes haben, kann es manchmal schwierig werden, dem Beruf nachzugehen. Insbesondere Folgeerkrankungen wie die Diabetische Retinopathie - eine Netzhauterkrankung, die zur Erblindung führen kann - oder eine dialysepflichtige Nierenerkrankung erschweren eine berufliche Tätigkeit. Wenn Betroffene an mehreren schwerwiegenden Folgeerkrankungen leiden, fühlen sie sich oft in ihrem Alltag eingeschränkt. Aufgrund des Schwerbehindertengesetzes können sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird dabei vom Amtsarzt festgelegt. Abhängig vom Grad der Behinderung hat man ein Recht auf soziale, steuerliche oder arbeitsrechtliche Vergünstigungen.

Für alle Menschen gilt aber natürlich das Recht auf Teilhabe - ohne Diskriminierung. Das ist seit 1994 auch im Grundgesetz festgeschrieben: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dennoch stoßen Menschen mit Behinderung oft auf Vorurteile. Deshalb kann eine Anerkennung mit Schwerbehindertenausweis auch mit Nachteilen verbunden sein. Jeder sollte, abhängig von seiner persönlichen Lebensplanung und der Art seiner Einschränkung, selbst entscheiden, ob er sich nach dem Schwerbehindertengesetz als Mensch mit Behinderung anerkennen lassen will.

Quellen: 
Dr. Wolfgang Wagener "Nicht ist unmöglich - mit Diabetes im Berufsleben" In: DDG Geschäftsbericht 2021.
Dtsch Arztebl 2017; 114(20): [16]; DOI: 10.3238/PersDia.2017.05.19.04

Schlagworte
Alle Themen