Politische Stellungnahmen und Positionen

Basispapier zum Nationalen Diabetesplan 2012

„Wir fordern einen Nationalen Diabetesplan!“ Wenn Sie regelmäßig unseren Newsletter lesen oder sich auf unserer Webseite informieren, dann haben Sie diese Forderung wahrscheinlich schon öfter gehört. Doch wie soll so ein Nationaler Diabetesplan genau aussehen? Was wird darin geregelt und wozu ist ein Nationaler Diabetesplan gut? Diese Fragen, die schon mehrfach an uns herangetragen wurden, möchten wir im Folgenden beantworten.

G-BA- Beschluss zur „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2012 eine Richtlinie zur Heilkundeübertragung beschlossen, die ärztliche Aufgaben an Pflegefachpersonen überträgt. Die Richtlinie zur Heilkundeübertragung sieht vor, dass speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger in der Versorgung von Menschen mit Typ1- und Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung auch Tätigkeiten übernehmen, für die bisher Ärzte zuständig waren. DDG, VDBD, DDB, BVND und BNDB nehmen dazu Stellung.

AMNOG - Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Seit Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Verfahren zur frühzeitigen Bewertung des zusätzlichen therapeutischen Nutzens für ein neu zugelassenes Medikament, auf dessen Grundlage dann ein angemessener Erstattungspreis verhandelt wird. In ihrer Stellungnahme äußert sich diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe zu den entspechenden neuen Bestimmungen.

Positionspapier Diabetesvorbeugung und Ernährung

Im Jahr 1960 hatten in Deutschland weniger als 1% der Menschen Diabetes; heute ist Diabetes eine Volkskrankheit geworden, die sich epidemisch ausbreitet. In Deutschland sind etwa 7 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt; es besteht eine hohe Dunkelziffer und jedes Jahr erkranken zusätzlich rund...

Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE kritisieren den vollständigen Verordnungsausschluss von Pioglitazon durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im Gegensatz zum G-BA vertritt die DDG die Ansicht, dass es Patientengruppen gibt, bei denen der Nutzen der Glitazone den möglichen Schaden durch unerwünschte Wirkungen überwiegt.

Arzneiversorgungsvertrag zwischen Apothekerverband (DAV) und Verband der Ersatzkassen (vdek)

diabetesDE versteht, dass der Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) grundsätzlich bemüht sind, die Kosten im Gesundheitswesen langfristig zu senken. Eine angestrebte Umstellquote auf kostengünstigere Blutzuckermessgeräte und –teststreifen bei 10% der Patienten ist aus Sicht von diabetesDE dann vertretbar, wenn dieser Anteil der Patienten aus ihrer souveränen Entscheidung heraus bereit wäre oder darauf bestünde, preiswertere Produkte zu nutzen.

Stellungnahme von diabetesDE zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen Apothekerverband (DAV) und Verband der Ersatzkassen (vdek)

An zehn Prozent der Diabetespatienten, die bei einer Ersatzkasse versichert sind, sollen künftig kostengünstigere Blutzuckerteststreifen abgegeben werden. Dies sieht ein neuer Versorgungsvertrag zwischen dem Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vor, der seit 1. Oktober 2010 in Kraft ist. diabetesDE warnt dabei vor Lücken in der Patientensicherheit und vor Einschränkungen in der selbstbestimmten Diabetestherapie. Außerdem kritisieren die Experten die fehlende Informationsweitergabe dieses Beschlusses an Patienten, Ärzte und Apotheker. Dies führe zu erheblichen Umsetzungsproblemen in der Praxis.

Änderung der Arzneimittelrichtlinie in der Anlage III: Ergänzung um Nr. 33 b Insulinanaloga, schnellwirkende, zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ-1

Kurz wirksame Insuline ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 ein fast normales Leben. Sie erhalten bisher entweder kurz wirksames Humaninsulin oder künstlich hergestelltes Insulin. Das heutige breite Therapieangebot hat messbare gesundheitliche Vorteile. Trotzdem könnte eines der Medikamente – die kurz wirksamen Insulinanaloga – schon bald nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, warnen diabetesDE und die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetelogie (AGPD) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und nehmen dazu Stellung.

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