Deutsche Rezepte gelten nicht im Ausland
Lassen sich Rezepte auf Vorrat in den Urlaub mitnehmen?
Die Mitnahme von Rezepten ins Ausland bringt Ihnen leider nichts. Die ausländischen Apotheken akzeptieren die hierzulande ausgestellten Rezepte nämlich nicht, da sie diese nicht abrechnen können.
Auch eine spätere Erstattung der entstandenen Kosten durch die im Ausland erworbenen Medikamente ist problematisch: Die gesetzlichen Krankenkassen haben der/dem Versicherten die Leistungen als Sachleistung zur Verfügung zu stellen; wenn überhaupt, dann wird nur der Betrag erstattet, den die Kassen in Deutschland an die Apotheken zu bezahlen hätten – und dies auch nur für die Präparate, die in Deutschland zugelassen sind.
Menschen mit Diabetes sollten eine Reisekrankenversicherung abschließen, die im Notfall eintritt und auch die stationären Kosten sowie gegebenenfalls einen Rücktransport übernimmt. Eine solche Auslandskrankenversicherung kommt aber nur für die Notfallbehandlung sowie für die hierfür erforderlichen Medikamente auf. Insulin zählt nur im Notfall dazu – beispielsweise wenn es vergessen oder beschädigt wird.
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt, der über den Zeitraum einer Urlaubsreise hinausgeht (mehr als 6 Wochen), muss in jedem Fall im Fremdland eine dortige Krankenversicherung abgeschlossen werden.