DiGA

Der Begriff „DiGA“ steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um digitale Medizinprodukte in Form von Apps oder browserbasierten Anwendungen. Sie sollen Erkrankungen erkennen und lindern, die Diagnosestellung unterstützen und Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Kosten dafür tragen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine Verschreibung durch einen Arzt oder eine Ärztin vorliegt. Bei einer entsprechenden Diagnose können die Krankenkassen die Kosten auch direkt erstatten.

Im Oktober 2020 nahm das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten „Apps auf Rezept“ in sein Verzeichnis auf. In diesem Online-Verzeichnis sind alle DiGAs aufgelistet, die das BfArM vorab geprüft hat. So dürfen beispielsweise nur Anwendungen niedriger Risikoklassen aufgenommen werden. Eine Such- und Filterfunktion hilft den Versicherten dabei, die passende DiGA zu finden und die Angebote miteinander zu vergleichen.

DiGAs sind für diverse Anwendungsgebiete konzipiert – beispielsweise Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie. Im Bereich Diabetes gibt es die beiden Anwendungen „Vitadio“ – für einen besseren Lebensstil und ein optimiertes Selbstmanagement – und „HelloBetter Diabetes und Depression“. Für Betroffene von Adipositas eignen sich die DiGAs „Oviva Direkt für Adipositas“ sowie „zanadio“. Die beiden Lösungen können Betroffenen dabei helfen, ihr Ernährungs- und Bewegungsverhalten zu verändern (Stand: Juni 2023).

Generell können DiGAs allein von Betroffenen oder von Behandlungsteams und Betroffenen gemeinsam genutzt werden. Auch sind einige DiGAs in Kombination mit anderen Geräten wie Pulsmessern, anderen DiGAs oder sonstiger Software anwendbar. Das BfArM betont: Die Benutzung einer DiGA ersetzt keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels, kann aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung darstellen.