Fakten über Zuckeraustauschstoffe

Xylit Zuckeralternative
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Zuckeraustauschstoffe sind Verwandte des klassischen Haushaltszuckers, sozusagen die dünne Tante. Obwohl sie ungefähr so süß sind wie normaler Haushaltszucker, bringen sie weniger Kilokalorien mit. Sie lassen den Blutzuckerspiegel langsamer ansteigen Bei abgepackten Lebensmittel steht im Zutatenverzeichnis: „Süßungsmittel“, sowie der Name oder die E-Nummer. Denn Zuckeraustauschstoffe zählen laut Lebensmittelgesetz zu den Zusatzstoffen. Auf der Verpackung steht außerdem „mit Süßungsmittel(n)“. Isst man zu viel davon, kann man Durchfall bekommen. Lebensmittel, die mehr als 10 % dieser Süßungsmittel enthalten, tragen daher den Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“. Bis zu 20 g pro Tag werden meistens problemlos vertragen. Derzeit zugelassen sind: Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Polyglycitolsirup (E 964), Maltit (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967) und Erythrit (E 968).

Xylit und Erythrit 

Xylit und Erythrit sind gerade in aller Munde und das zurecht: Sie sind eine gute Alternative zu Zucker – vor allem das energiefreie Erythrit. Xylit wurde ursprünglich aus Birken-Rinde gewonnen und wird daher auch „Birkenzucker“ genannt. Mittlerweile wird er aus Mais hergestellt. Er hat 40 % weniger Kilokalorien als Haushaltszucker bei gleicher Süßkraft. Xylit schützt die Zähne vor Karies, weshalb es oft für Zahnpflegekaugummis verwendet wird. Komplett kalorienfrei ist Erythrit, welches aus Stärke hergestellt wird. Erythrit ist etwas weniger süß als Haushaltszucker. Xylit und Erythrit haben einen leicht kühlenden Effekt auf der Zunge, wie Menthol. Für Haustiere kann Xylit lebensbedrohlich sein: Hunden fehlt ein Stoff zum Verdauen von Xylit.

 

Quellen:

BfR, „Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen“, Hintergrundinformation Nr. 025/2014 des BfR vom 1. Juli 2014
Bundeslebensmittelschlüssel, Stand 2016
DGE, „Die Nährwerttabelle“, 4. Auflage 2016
Thielking, Bergheim (aid-Informationsdienst), „Süßende Lebensmittel und Süßungsmittel | Kokosblütenzucker, Rote-Banane-Pulver, Birkenzucker?“, 24.11.2016
„VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011“