Stellungnahme zum Urteil des Bundessozialgerichts: Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung gelten als "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (27.7.2015)
Das Bundessozialgericht hat mit einem aktuellem Urteil entschieden, dass Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ im Gegensatz zu Blutzuckermessgeräten keine Hilfsmittel sind. Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft sowie diabetesDE weisen darauf hin, dass das Urteil des Bundessozialgerichts nicht bedeutet, dass die Verordnung eines CGM für Kassenpatienten generell ausgeschlossen sei.