Zur politischen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Diabetesstrategie bedarf es eines nationalen Rahmenplans, der die Eckpunkte für eine einheitliche Versorgung und ein einheitliches Monitoring enthalten sollte und den Bundesländern Orientierung und Leitschnur für eigene Maßnahmen bietet. Ein Steuerungsgremium sollte die medizinische Fachkompetenz (DDG, VDBD) und die Patientenperspektive und Betroffenenkompetenz (Patientenvertretung) einbeziehen. Die Bund-Länder-Koordinierung sollte geregelt werden und klare Zuständigkeiten müssen benannt sein. Finanzmittel zur Umsetzung müssen in den Haushalten von Bund und Ländern budgetiert sein.
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