Dürfen Menschen mit Diabetes Auto fahren?

Führerscheinkontrolle freundlicher Polizist
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Diabetiker verursachen nicht mehr Unfälle als Nicht-Diabetiker. Ein Zuckerkranker kann jedoch im Straßenverkehr in eine Situation kommen, in der er sich und andere gefährdet. Das gilt besonders dann, wenn er häufig an Unterzucker leidet. Deshalb hat der Gesetzgeber Verordnungen erlassen, die regeln, unter welchen Bedingungen Menschen mit Diabetes Auto fahren dürfen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie als Diabetiker „gut” eingestellt sind. Das heißt: Ihr Blutzucker sollte möglichst geringen Schwankungen unterliegen.

„Muss ich meinen Führerschein nun abgeben?”, fragt sich mancher besorgt, der von seinem Arzt die Diagnose Diabetes mellitus mitgeteilt bekommen hat. Die Antwort lautet: Nein! Wer einen Führerschein hat, muss eine neu aufgetretene Zuckerkrankheit nicht bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Der Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden und darf den Behörden nichts über den Gesundheitszustand seiner Patienten mitteilen. So liegt es also in der Verantwortung des Einzelnen, ob und in welchen Situationen er Auto fahren möchte. Für alle Menschen mit Diabetes ist es ratsam, vor Antritt der Fahrt den Blutzucker zu messen, regelmäßig kleine Mengen zu essen und für den Notfall ein Stück Traubenzucker griffbereit zu haben.

Auch insulinpflichtige Diabetiker dürfen Auto fahren

Wer noch keinen Führerschein hat oder aber nach einem Entzug der Fahrerlaubnis den Führerschein neu beantragt, der findet auf den Formularen die Frage nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Doch auch hier bedeutet ein Kreuzchen bei Diabetes nicht automatisch, dass es keinen Führerschein gibt. Zuckerkranke werden nach der Fahrerlaubnis-Verordnung in drei Gruppen eingeteilt:

  1. Uneingeschränkt Auto fahren dürfen all jene, die nur mit Diät bzw. mit Medikamenten zur Besserung der Insulinresistenz (Biguanide, Insulinsensitizer) oder/und Antidiabetika zur Resorptionsverzögerung von Nährstoffen behandelt werden.
  2. Wer jedoch Pharmaka vom Typ der Sulfonylharnstoffe einnimmt, hat ein geringes Risiko für Unterzuckerungen. Deshalb muss zunächst ein Arzt den Betreffenden untersuchen und ein ärztliches Gutachten erstellen. Wenn die Stoffwechsellage stabil ist, steht dem Erwerb des Führerscheins nichts mehr im Weg.
  3. Schwieriger wird es jedoch bei der dritten Gruppe der Diabetiker: jenen, die mit Insulin behandelt werden. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass es zu einer Unterzuckerung kommt. Das kann im Straßenverkehr gefährlich werden. Deshalb wird auch in diesem Fall ein ärztliches Gutachten verlangt; außerdem muss die Stoffwechsellage alle sechs Wochen vom Arzt kontrolliert werden.

Mögliche Unterzuckerungen sollte jeder Diabetiker zuverlässig erkennen und beheben können. Darüber hinaus sollten Menschen mit Diabetes ein Blutzucker-Tagebuch führen und dieses immer bei sich haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Fahrerlaubnis für Pkw in der Regel erteilt.

LKW und Busse – Fahrerlaubnis oft nur mit Gutachten

Anders sieht es jedoch aus, wenn Diabetiker einen Führerschein erwerben wollen, der zum Führen von schweren Lastwagen und Bussen berechtigt. Zuckerkranke, die nur mit Diät und/oder Tabletten behandelt werden, erhalten diesen Führerschein meist problemlos. Wenn es sich bei den Medikamenten um Antidiabetika vom Sulfonylharnstoff-Typ handelt, ist – wie auch bei der Fahrerlaubnis für Pkw – ein ärztliches Gutachten erforderlich. Der Arzt muss bestätigen, dass der Blutzucker in den vergangenen drei Monaten gut eingestellt war.

Möglicherweise werden nach drei Jahren weitere Gutachten verlangt. Anders ist das bei Diabetikern, die mit Insulin behandelt werden. Wegen der großen Gefahr einer Unterzuckerung halten die Straßenverkehrsbehörden die Betroffenen prinzipiell nicht für geeignet, schwere Lkw zu fahren oder Personen in Bussen zu befördern.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Mit Insulin behandelte Diabetiker können bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge erhalten. Eine Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich, wieder verbunden mit regelmäßigen ärztlichen Gutachten, die nachweisen, dass der Blutzucker gut eingestellt ist.

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