Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

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Experten-Chat mit Prof. Dr. Thomas Danne

Am 27. Juli 2017 findet der Experten-Chat zum Thema "Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten" mit Professor Dr. Thomas Danne statt. Er beantwortet Ihre Fragen live am Donnerstag zwischen 16 und 17.30 Uhr.

Protokoll der Sprechstunde

  • Betreff: Unterstützung für meinen Sohn in der 2. Klasse

    Frage

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Danne,

    mein Sohn geht nächstes Jahr in die 2. Klasse. Er ist schon sehr selbständig, besitzt die Medtronic 640g mit Enlite Sensor und kann diese schon länger selber bedienen (Diabetes seit 2,5 Jahren). Sein Frühstück bolt er sich selber (ich beschrifte alles), KEs kann er noch nicht gut schätzen, wir üben aber, zum Mittagessen kommt ein Pflegedienst in den Hort. Es gibt jetzt seit längerem Probleme mit den Morgenwerten, die viel zu hoch sind (oft über 200). Wir haben die Basalrate und den Bolusfaktor überprüft. Es liegt daran, das er vergisst sein Frühstück zu bolen, es wird zuviel Traubenzucker bei Unterzucker gegessen (er hat ein bisschen Angst und isst dann immer zuviel). Es gibt sehr häufig Kuchen von Kindern die Geburtstag haben, es wird von anderen Kindern genascht und nicht gebolt. Wie kann ich ihn unterstützen, das er sich besser um sich kümmert? Die hohen Werte führen oft dazu, das er sich nicht richtig im Unterricht konzentrieren kann. Die Klassenlehrerin und Sportlehrerin wurde nur von uns über den Diabetes informiert, wofür uns auch nur kurz Zeit gegeben wurde. Seit der 1. Klasse wünschen wir uns jedoch eine Schulung der gesamten Lehrer mit der Diabetesberaterin der Ambulanz, welche uns sofort unterstützen würde. Leider wird diese immer abgewehrt und ausgesetzt, mit der Begründung das dies die Klassenlehrerin entscheiden soll. Diese hat kürzlich gewechselt. Zum 2. Schuljahr kommt eine neue Klassenlehrerin, die wir aber nicht kennen. Kann ich eine Schulung einfordern? Wie gehen wir am Besten vor?

    Antwort

    Liebe Svenja,

    hinsichtlich der Diabetes-Einstellung kann ich verständlicherweise nicht viel aus der Ferne sagen, aber mit der 640G und Sensor hat Ihr Sohn ja viele Möglichkeiten sich an Bolusgaben zu erinnern oder durch eine prädiktive Abschaltung Unterzuckerungen vorzubeugen. Aber wie in vielen anderen Lebensbereichen muss Ihr Sohn natürlich die Selbstständigkeit lernen. Manchmal hilft gerade das Gegenteil von sehr großen Engagement, nämlich „Ruhe ins System“ zu bringen. Wenn Sie sich bei dem Gespräch mit der neue Klassenlehrerin auf ein Thema konzentrieren, dass Ihnen besonders wichtig ist konzentrieren (z.B. eine Erinnerung an den Frühstücksbolus) dann ist es leichter die neue Klassenlehrerin „ins Boot“ zu bekommen als mit einer Forderung nach einer Schulung der ganzen Lehrerschaft (obwohl das natürlich toll wäre). Vielleicht kann Ihnen die Diabetes-beraterin ja noch ein paar strategische Tipps geben, wie man das Gespräch am besten aufbaut, damit für ihren Sohn das beste Ergebnis rauskommt. Alles Gute wünscht Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Guten Tag,

    ich habe gelesen, dass es einen Gerichtsbeschluss geben soll dass Kinder mit Diabetes ein Recht haben sollen auf eine Begleitperson im Kindergarten und Schule. Trifft das auch auf Kinder unter 3 Jahren zu? Das wäre ja nur konsequent und noch wichtiger. Zudem: Wie organisiert man das und woher bekommt man die Begleitperson?

    Danke und Gruße Karin Birk

    Antwort

    Liebe Frau Birk,

    der bekannte Rechtsanwalt Oliver Ebert hat diesen Sachverhalt auf seiner Webseite „Diabetes & Recht“ dahingehend zusammengefasst:
    „Drei aktuelle Gerichtsentscheidungen schaffen Klarheit:  der Staat muss für ein Kind mit Diabetes die Kosten einer Begleitperson übernehmen, falls dies für Kindergarten/Schule bzw. Schulausflüge erforderlich ist. Die Gerichte haben dabei auch ausdrücklich klargestellt, daß das Einkommen der Eltern aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung nicht anzurechnen ist.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 18.01.2017, L 15 SO 355/16 B ER) hat die Behörde verpflichtet, „die Kosten eines Einzelfallhelfers für die Antragstellerin mit den Aufgabengebieten Blutzuckermessungen vor und nach dem Sportunterricht, Hilfe bei Unterzuckerungs- oder Überzuckerungssymptomen sowie Interpretation von Blutzuckerwerten, Erkennen und sofortige adäquate Behandlung von Unter- und Überzuckerungen und Anpassung der Kohlehydratmenge bei Diabetes mellitus Typ I für jeweils 15 Minuten vor Beginn des Sportunterrichts bis einschließlich 15 Minuten nach dem Ende des Sportunterrichts ohne Kostenbeitrag der Antragstellerin oder ihrer Eltern zu übernehmen.“
    Gleichzeitig macht das Gericht auch klar, daß die Eltern „gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht zur Kostentragung verpflichtet sind. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichten würde, obwohl sie für die Kosten der Einzelfallhilfe ihrer Tochter nicht herangezogen werden können. Die Anforderung von Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern durch den Antragsgegner sowie die Ablehnung der Leistung auf Grund mangelnder Mitwirkung wegen Nichtvorlage dieser Unterlagen ist daher, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, bedenklich. “
    Auch das Sozialgericht Fulda (Beschluss vom 25.01.2017, S 7 SO 78/16 ER) hat -ebenfalls in einem Eilverfahren – entschieden, dass der Vogelsbergkreis die Kosten für die erforderliche persönliche Schulbegleitung eines zuckerkranken Erstklässlers übernehmen soll.

    Der beklagte Landkreis reichte dagegen zwar Rechtsmittel ein, dies Beschwerde wurde aber vom Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 15.03.2017, L 4 SO 23/17 B ER) mit klaren Worten zurückgewiesen.  Das Landessozialgericht hat hierbei nochmals ausdrücklich klargestellt, daß für solche Fälle ein Eilverfahren zulässig ist, denn dem Kind ist „das Abwarten einer Hauptsachentscheidung nicht zuzumuten, da ohne die streitgegenständlichen Leistungen sein Schulbesuch gefährdet ist“.
    Ich bin aber mit Oliver Ebert ganz und gar einer Meinung, dass in vielen Fällen die erforderlichen Assistenzleistungen von den Lehrern bzw. der Schule erbracht werden können und somit gar keine Begleitperson nötig ist. Hierzu ist es aber wichtig, dass eine entsprechende Schulung stattfindet. Damit es gar nicht erst zu einer rechtlichen Auseiinadersetzung kommt, sollte man sich mit dem behandelnden Diabetes-Team absprechen, in wie weit eine Schulung der Betreuer möglich ist und wie die Information an die Lehrer behutsam vermittelt werden kann.
    Alles Gute wünscht
    Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Lieber Herr Prof. Danne,

    muss mein Kind, das seit einem jahr an Zucker erkrankt ist, in einen Integrationskindergarten? Es wird jetzt 3 Jahre alt im Herbst und ich muss mich auf die Kindergärten für nächstes Jahr ewerben. Hat es ein Anrecht auf einen solchen Platz, bzw. MUSS es als Integrationskind gelten und wenn ja, welche Vor- und Nachteile hat das denn?

    Viele Grüße Klara S.

    Antwort

    Liebe Klara S.
    In den meisten Bundesländern sind die sog. "Integrationsplätze" Kindern mit sog. "Entwicklungsverzögerungen" vorbehalten. Es handelt sich dabei also um Förderplätze, um z. B. die Sprachentwicklung, die motorische Entwicklung etc. zu fördern. Derartige Plätze werden Kindern mit Diabetes nur dann bewilligt, wenn entsprechende Entwicklungsverzögerungen vorliegen oder wenn ein Sachbearbeiter glücklicherweise pragmatisch die Auffassung vertritt, dass auf diese Weise das Kind am einfachsten die Zusatzbetreuung bekommt.

    Anspruch auf einen klassischen "Integrationsplatz" haben Kinder durch den Diabetes nicht!
    Alternativ besteht aber Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Nr. 1 SGB 12, zu beantragen beim Sozialhilfeträger
    Geht es "nur" um die Mahlzeiten und ums Blutzuckermessen, kann ein Pflegedienst im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" vom Arzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt hierfür die Krankenkasse.
    Alles Gute wünscht Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Mein Sohn wird jetzt eingeschult in die 1t Klasse. Er hat Diabetes Typ 1, ist aber sehr stabil soweit. Er hat zudem ADHS und es wurde auch ein Förderbedarf der klasse (k) festgestellt. Er muss jetzt auf eine SFE schule für Erziehungshilfe. Da er an einer Körperbehinderten schule Falsch ist. Sein IQ ist Überdurchschnittlich und seine aggressiven verhaltensmuster wären da nicht gewünscht. Auf der SFE lehnen die Schulleiterin und Hortleitung die Hortbetreuung ab. Gesetzlich gesehen Dürfen die das NICHT. Aber sie kommen mit der Begründung.... "wir können den Medizinischen bedarf nicht abdecken" durch. Der Pflege dienst der Mittags Spritzen kommen würde, würde eine Voll Verpflegung beantragen aber das interessiert diese Schule nicht. Der Schulbeförderungsantrag wurde angelehnt mit der Begründung mein Sohn kann doch mit der Bahn fahren. Alles kein Problem..... ( er müßte alleine unbeaufsichtigt 35 minuten in der Bahn Verbringen) Halte ich für inakzebtabel. Durch diese neue Schule will jetzt auch noch das Jugendamt mir eine Familienhilfe aufdrücken, Das sei doch alles zuviel für mich und meinen Partner.... ist deren Beweggrund. (schwachsinn) So nun meine eigentliche frage, kann ich mich den irgendwie dagegen wehren??? Das Jugendamt meinte heute, naja wir schauen mal ob ihr sohn in eine Tagesgruppe kann, können wir ihnen aber nicht Garantieren wegen seinen Diabetes. Mein Sohn wird bewußt und indirekt gemobt und dikriminiert und ausgegrenzt. Ich bin verzweifelt. Der Schulanfang startet schon mit solchen Schwierigkeiten! MfG Esther

    Antwort

    Liebe Esther,
    es fällt mir schwer Ihnen einen guten Rat zu geben, weil jetzt ja schon viele Helfer eingeschaltet sind und natürlich jeder fall individuell ist. Wichtig erscheint mir ein gemeinsames Gespräch zwischen dem betreuenden Diabetes-Team dem Jugendamt und Ihnen, um die beste Lösung für Ihren Sohn zu finden. Gerade bei vielen verschiedenen „Baustellen“ (Diabetes, ADHS, langer Schulweg, Pflegedienst) gilt oft „viele Köche verderben den Brei“. Wichtig erscheint mir insbesondere auch Ihren Sohn für den Schulbesuch fit zu machen.
    Um Kinder mit Diabetes auf diesen wichtigen Schritt vorzubereiten, haben wir vor über 10 Jahren am Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult in Hannover begonnen, einen strukturierten zweitägigen Schulungskurs „Fit für die Schule“ anzubieten. Die Resonanz bei Kindern und Eltern war und ist bis heute überwältigend. Die Kinder sind begeistert dabei, neue Fertigkeiten zu erlernen und sich zu erproben. Gemeinsam mit anderen Kindern in gleicher Situation fällt es ihnen leicht, selbstbewusst mit ihrem Diabetes umzugehen. (Remus et al. Fit für die Schule. Ein Trainingsprogramm für 5-7-jährige Kinder mit Typ-1-Diabetes. Kirchheim Verlag 2015, ISBN 978-3-87409-584-6).
    Alles Gute wünscht
    Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Hallo Herr Prof. Danne,

    mein Sohn hat Diabetes und bekommnt jetzt in der 2. Klasse Schwimmunterricht in der Schule. Wir werden dann wahrscheinlich keine Schulbegleitung mehr haben (leider wissen wir das noch nicht). Die Lehrerin meinte, dass sie die Verantwortung nicht tragen kann und dementsprechend mein Kind am Beckenrand warten muss, wenn nicht jemand von uns bzw. eine Betreuung etc. mitgehen wird. (Übrigens hat mein Kind schon Bronze, trainiert gerade regelmäßig für Silber). Muss ich nun als Elternteil mitgehen oder kann ich es "riskieren" dass mein Sohn alleine alles macht, solange wir über die Betreuungssituation nicht Bescheid wissen?

    Liebe Grüße Julius Hauser

    Antwort
    Lieber Herr Hauser,   Generell können Kinder mit Diabetes Typ 1 genauso Sport betreiben, wie jedes andere Kind - auch Schwimmen gehört dazu. Natürlich ist dabei das Risiko für eine Unterzuckerung größer, so dass Sie die individuelle Situation Ihres Kindes mit dem behandelnden Diabetes-Team besprechen müssen. Viele Kinderdiabetologen empfehlen für den Schwimmunterricht eine Begleitung durch Eltern. Gerade durch den Einsatz von Systemen zur kontinuierlichen oder intermittierend kontinuierlichen Messung (z.B. FreeStyle Libre) ist es aber auch für nicht so versierte Betreuer leichter möglich, eine drohende Unterzuckerung schneller zu erkennen.   Alles Gute wünscht Prof. Danne
  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Hallo,

    wir haben gerade das Problem, dass meine Tochter mit Diabetes von einer Lehrerin gemobbt wird. Sie drängelt beim BZ-Messen, Toiletten gehen oder Essen zwischendurch mit Worten: Sie solle sich beeilen und den Diabetes nicht so zelebrieren und sich wichtig tun etc. Manche Kinder schließen sich solchen Aussagen dann an und nehmen es als Vorlage mein Kind zu hänseln... Jetzt haben wir erfahren, dass iohre Klassenlehrerin nach den Ferien geht und diese besdagte Lehrerin auch noch ihre Klassenlehrerin werden soll! Mein Kind ist völlig demotiviert und will gar nicht mehr in die Schule nach den Ferien. Was kann man tun? Können wir uns gegen die Behandlung wehren? Ich habe Angst, dass wenn wir mit der Lehrerin reden, sie es abtut und meine Tochter noch schlechter behandelt. Wir hatten schon einmal im Gespräch mit der Lehrerin festgestellt, dass sie diese Aussagen leugnet und meine Tochter quasi Lügen straft! Hoffentlich haben Sieeinen Tipp.

    Danke und herzliche Grüße

    Julia G.

    Antwort
    Liebe Frau Gerold,   Oh je, das ist ja eine schwierige Situation. Natürlich muss man zunächst mit der betroffenen Lehrerin direkt darüber sprechen, und ihr von den Hänseleien der anderen Kinder erzählen, aber wenn  dies keinen Erfolg hat (und sie beschreiben ja mit dem Begriff „gemobbt“ eine bedrohliche Situation) ist dies sicher ein Anlass für ein Gespräch mit dem Rektor. Ich würde mir aber vorher mit Sicherheit noch den Rat Ihres Kinderdiabetes-Teams einholen, das Ihre Tochter am besten kennt.   Alles Gute wünscht Prof. Danne
  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Zum Thema "Antrag auf Integrationshelfer": Wissen Sie wo man einen Vordruck für die Ämter bekommt und wie wir das am besten verfassen, damit die Beantragung Erfolg zeigt. Hintergrund: Unsere Tochter ist auf einer Ganztagsschule und hat oft Entgleisungen. Es geht um die überschaubare Zeit eines halben Jahres damit das Kind geschult wird im Schulbereich. Viele Grüße Ferdi

    Antwort

    Hallo Ferdi,

    eine sehr gute Beschreibung über die einzelnen Schritte finden Sie auf dieser Web-Seite der Kinderdiabetologie in Lübeck

    Alles Gute wünscht Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Sehr geehrter Herr Professor Danne,

    ich habe seit einem halben Jahr Diabetes diagnostiziert und bin seitdem sehr depressiv geworden. Manchmal ist es so schlimm, dass ich wirklich auf gar nichts Lust habe. Ich bin launisch geworden, stimmungslos und bin ständig müde, da ich meinen Diabetes in meinen Depri Phasen total vernachlässige...ich verfalle manchmal sogar in eine Esssucht, ich esse zum Teil jetzt mehr als vor meiner Erkrankung. Bin jetzt 18 Jahre alt. Nun mein Problem: In der Schule habe ich große Probleme bekommen, weil ich selten da bin, ich sage natürlich nicht den wahren Grund, sondern immer dass ich krank bin, das glauben die mir gar nicht mehr. Bin dieses Schuljahr durchgefallen und habe keine Lust nocheinmal zu wiederholen, weil ich sicherlich nicht öfters dasein werde als letztes Jahr. Was kann ich tun? Geht das vorbei?

    Viele Grüße Malin

    Antwort
    Sehr geehrte Malin,   nein, ohne Hilfe geht das nicht vorbei. .Bei einer schweren Diagnose wie Diabetes macht jeder Mensch 5 Phasen durch:   1. Nicht-wahrhaben-Wollen und Isolierung Der Betroffene will die Diagnose nicht wahrhaben, verdrängt sie und erlebt einen Schock. Er glaubt an Verwechslungen und Irrtümer, schiebt alles auf die Unfähigkeit der Ärzte. Oft sucht er weitere Ärzte (oder den Computer) auf, in der Hoffnung, dass ihm diese eine "bessere" Diagnose liefern können.   2. Phase: Zorn und Ärger In der zweiten Phase folgt auf das Nichtwahrhabenwollen meist Zorn, Groll, Wut, Neid. Denn der Betroffene stellt sich die Frage: "Warum denn gerade ich?"   3. Phase: Verhandeln In der, meist kurzen, dritten Phase erkennt der Betroffene den Diabetes an, dennoch versucht er zu verhandeln. Er "verhandelt" mit den Ärzten, den Diabetesberaterinen, dem Schicksal und mit Gott.   4. Phase: Depressive Phase Die Depression ist vor allem durch eine hoffnungslose innere Leere, durch Sinnlosigkeitsgefühle und Lebensüberdruss gekennzeichnet. Es erscheint mir, dass Sie bei ihrer Krankheitsverarbeitung in dieser Phase stecken geblieben sind und somit die   5. Phase, Akzeptanz der Erkrankung und Finden einer neuen Zukunftsplanung, wie der Diabetes in das Leben eingebaut werden kann, ohne psychologische Hilfe nicht finden werden.   Natürlich läuft die Diagnosverarbeitung nicht immer so schematisch ab, wie ich es beschrieben habe, aber Freßattacken und Schulvermeidung zeigen, dass Sie sich dringend bei Ihrem Diabetologen psychologische Hilfe holen müssen !   Alles Gute wünscht Prof. Danne
  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Vor 2 Monaten hat mein Sohn (9 Jahre alt) die Diagnose Diabetes erhalten. In der Schule klappt es aber jetzt nicht so gut. Er kann alles sehr gut. Er merkt ihren Wert schon so ab 70. Wenn er noch nachmittags Schule hat spritzt er sich alleine. Jetzt ist es der einen Lehrein zu viel Messen, die Andere sagt er darf nicht essen bei einer Unterzuckerung (er soll raus gehen,die Lehrerin sieht sie ja durch das Fenster). Und nun soll er sich auch nicht mehr in der Mensa spritzen. Da könnten sich andere ekeln und ob es da nicht Hygienebestimmungen gibt. Das ist doch schon Mobbing oder? Wie kann ich mich verhgalten? Dem Kleinen ist das jetzt alles sehr unangenehm und einmal hat er sich nachmittags nicht mewhr gespritzt um nicht negativ aufzufallen. Der Wert lag zu Hause bei 550!!! Wie kann man sich gegen diese Sonderbehandlung wehren? Gruß Geraldine

    Antwort

    Hallo Geraldine,
     
    Ich hoffe jetzt mal, dass die Lehrerin einfach nicht gut informiert ist und daher Ihrem Sohn so ungünstige Tipps gibt. Natürlich müssen Sie das Gespräch mit ihr suchen. Das betreuende Kinder-Diabetes-Team und die Schulbroschüre der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) können Ihnen dabei helfen.
    http://diabetes-kinder.de/
     
    Wenn Sie dann immer noch das Gefühl haben, dass Ihr Kind gemobbt wird und sich nicht traut Insulin zu spritzen, müssen Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen.
    Alles Gute wünscht Prof. Danne

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Hallo ich hatte letztens im Unterricht einen Unterzucker und musste dringend etwas essen. Darauf hin fuhr mich meine Lehrerin an und verbat es mir. Meine Lehrerin meinte ich müsste ja bereits in der Pause merken das ich einen Unterzucker bekomme - totaler Quatsch ... unser Unterricht dauer 1,5 Stunden da kann ich soweit im Voraus doch noch nicht absehen, wann ich Unterzucker bekomme und aufs Geratewohl vorher etwas essen. Leider kennt sie sich mit Diabetes nicht aus! Können Sie mir sagen, wie die rechtliche Grundlage für solche Situationen sind? Herzliche Grüße Catharina

    Antwort

    Hallo Catharina,
     
    Ich hoffe jetzt mal auch bei Dir, dass die Lehrerin einfach nicht gut informiert ist und daher Dich so behandelt.  Gemeinsam mit Deinen Eltern musst Du das Gespräch mit ihr suchen. Dein Diabetes-Diabetes-Team und die Schulbroschüre der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) helfen Dir dabei:
     
    http://diabetes-kinder.de/
     
    Das Land Schleswig-Holstein hat zur rechtlichen Situation einen Text für Lehrer verfasst
     
    http://www.schulrecht-sh.de/texte/d/diabetes.pdf
     
    Alles Gute wünscht Prof. Danne

     

  • Betreff: Mit Diabetes Typ 1 in Schule und Kindergarten

    Frage

    Bei meiner Tochter wurde vor etwa 4 Wochen Diabetes Typ 1 festgestellt. Sie soll ab September einen Kindergarten besuchen. Ich bin jetzt unsicher ob wir den Platz behalten dürfen weil sie ja ein "Pfleegefall" ist und einen Integrationsplatz evtl. braucht? Habe ich also noch den Anspruch auf einen "normalen" Platz oder muss ich das dem Amt melden etc.? Serafina

    Antwort

    Hallo Serafina,
     
    Ihre Tochter ist durch den Diabetes weder ein „Pflegefall“ und muss nicht notwendigerweise in einen Integrationskindergarten gehen. Sie sollten also mit den Erzieherinnen und dem behandelnden Diabetes-Team sprechen, die Kindergartenbroschüre der AGPD hilft Ihnen dabei.
     
    Dann werden Sie sehen, ob dies der richtige Kindergarten für Ihre Tochter ist oder ob gegebenenfalls weitere Hilfen erforderlich sind.
     
    http://diabetes-kinder.de/
     
    Alles Gute wünscht Prof. Danne