Stevia (E 960)

Stevioglykoside, auch Stevia genannt, werden aus der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen.

Stevia ist für 31 Lebensmittelgruppen zugelassen. In der Zutatenliste wird Stevia entweder als Steviolglycoside oder als Süßstoff E960 angegeben. Dazu sind Hersteller verpflichtet. Denn unter den Begriff Stevia fällt die komplette Pflanze. Als Lebensmittelzusatz sind in Europa nur die Glykoside (gelöster Extrakt aus Steviablättern) zugelassen. So kann auf der Packungsvorderseite zum Beispiel  „gesüßt mit Stevia“ stehen und in der Zutatenliste heißt es Steviolglycoside oder E-Nummer 960. 

Stevia ist komplett frei von Kalorien und hat somit keinerlei Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel und das Körpergewicht. Aufgrund seiner immens hohen Süßkraft, die 200- bis 300-mal höher ist als üblicher Haushaltszucker, sind nur Kleinstmengen nötig. Allerdings ist der Eigengeschmack von Stevia nicht jedermanns Sache: metallisch, Lakritz-ähnlich mit einer Note von Anis. So kann die alleinige Verwendung von Stevia in Kaffee, Tee, Süßspeisen oder Kuchenteig zu extrem schmecken. Gründe, warum viele Menschen die Verwendung von Stevia zum Süßen ablehnen. Doch wer diesen Süßstoff richtig dosiert und mit passenden Zutaten kombiniert, wird erstaunt sein, wie gut Stevia schmecken kann. Und das in süßen und pikanten Speisen.

Stevia wird gerne als Bestandteil von zuckerreduzierten Lebensmitteln verwendet. Softgetränke mit Stevia sind nicht automatisch zuckerfrei. Sie enthalten meistens zusätzlich eine bestimmte Menge Zucker oder andere Süßstoffe. Einerseits aus Gründen des angenehmeren Geschmacks, andererseits aus gesundheitlichen Gründen. Denn für alle Süßstoffe gibt es definierte Tageshöchstwerte (ADI), die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollten. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt dazu 4 mg Steviolglykoside pro Kilogramm Körpergewicht. Diese Mengen werden besonders bei hohem Konsum von Stevia-Softgetränken oder von Kindern und sehr schlanken Menschen schnell erreicht. Deshalb lohnt es sich einen Blick auf die Zutatenliste und Nährwertanalyse zu werfen. Hier ist detailliert aufgelistet, ob und welche Zuckerarten und Süßungsmittel sonst noch im Produkt stecken. Auch bei anderen Fertigprodukten, denen Stevia zugesetzt wurde, macht es Sinn, auf die Nährwerte und Zutaten zu achten. Denn das Attribut Stevia impliziert nicht automatisch, dass es sich um ein zuckerfreies oder kalorienarmes Lebensmittel handelt.

Bei Stevia-Streusüße finden sich in der Zutatenliste häufig Zusätze wie das kalorienfreie Erythrit oder kohlenhydrathaltiges Malto-Dextrin, damit die Streusüße eine bessere Konsistenz erlangt. Bei Granulaten mit Malto-Dextrin ist dessen Anteil pro verwendetem Teelöffel sehr gering und in der Regel nicht blutzuckerwirksam. Stevia-Streusüßen mit Erythritol sind energie- und kohlenhydratfrei.