Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Seit 2004 bewertet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen vor allem von neuen Arzneimitteln und Behandlungsmethoden und beurteilt, ob neue Behandlungsmethoden gegenüber älteren Standardbehandlungsmethoden einen Zusatznutzen in der Versorgung haben. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte sind Teil der IQWiG-Bewertungen. 

Diese Bewertungen finden seit der Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 regelhaft für jedes in Deutschland neu in den Markt eingeführtes Medikament statt. Ebenso werden Medikamente bewertet, die neue Behandlungsindikationen bekommen, die also bereits zugelassen sind, aber erstmals zur Behandlung von weiteren Erkrankungen eingesetzt werden. 

Anhand der Bewertungen des IQWiG und externer Stellungnahmen vor allem durch Fachgesellschaften, Verbände und der Hersteller entscheidet dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberste Behörde der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen über den Zusatznutzen des bewerteten Medikamentes. 

Zudem stellt das IQWiG Leitlinien für wichtige Versorgungsbereiche (sog. Leitliniensynopsen) zusammen und bewertet diese bezüglich ihres Evidenzgehaltes und ihrer Relevanz für die Versorgung. Die Analysen des IQWiG sollen helfen sicherzustellen, dass nützliche und wirtschaftliche Behandlungsmethoden Einzug in die Versorgung finden.