Schulungen und Beratungen

Patienten bei Ernährungsberatung
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Falls Sie ein erhöhtes Diabetesrisiko haben, aber noch nicht erkrankt sind und nur leichtes Übergewicht unter BMI 30 haben:

  • Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erkundigen sich nach erstattungsfähigen Präventionskursen in Ihrer Nähe – zum Gewichtsmanagement und/oder und zur Bewegungsförderung. Durch mehr Bewegung und/oder eine leichte Gewichts­abnahme entlasten Sie Ihre Bauchspeicheldrüse und die Blutzuckerwerte können sich normalisieren. Sie erhalten in der Regel Zuschüsse für Gesundheitskurse um 2x 75 € in 12 Monaten – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Falls Sie starkes Übergewicht haben (ab BMI 30 oder rumpfbetontes Übergewicht):

  • Ziehen Sie eine Adipositastherapie in Erwägung. Hier finden Sie spezialisierte Einrichtungen. Fragen Sie vor dem Beginn der Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse an, ob sie die Kosten nach §43 SGBV übernimmt oder teilweise übernimmt. Die Kasse ist dazu nicht verpflichtet.

Falls der Arzt bei Ihnen Diabetes Typ 2 diagnostiziert hat:

  • Fragen Sie nach einer Patientenschulung. Dazu muss der Arzt Sie in das „DMP Diabetes mellitus Typ 2“ (strukturiertes Behandlungsprogramm) einschreiben. Sie werden davon profitieren, denn Sie werden auch quartalsweise zur Wiedervor­stellung und zu regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen an Füßen, Augen etc. eingeladen.

Eine Patienten(gruppen)schulung reicht Ihnen nicht – Sie möchten eine individuelle Ernährungsberatung bei einer Ernährungsfachkraft?

  • Suchen Sie sich eine zertifizierte Ernährungsberaterin in Ihrer Nähe, z.B. hier oder hier.
  • Lassen Sie sich vom Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsberatung ausstellen. Diese wird Ihnen vom Arzt in Rechnung gestellt.
  • Ihre Krankenkasse erstattet in der Regel 5 Beratungseinheiten in 12 Monaten (max. 1 x 45 Min für die Erstberatung und 4 x 30 Min für Folgeberatungen). Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben
  • Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie die Bewilligung der Kostenübernahme ab, bevor Sie einen Termin bei der Ernährungsberaterin vereinbaren.