Neue Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“

Ein Auto fährt über eine Brücke
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Mit Diabetes ein Auto oder einen Lkw steuern? Vielleicht sogar im Cockpit eines Flugzeugs sitzen? Viele dieser Szenarien wurden vor gar nicht allzu langer Zeit noch kritisch beäugt oder waren komplett undenkbar. Doch Zeiten ändern sich – zum Glück in diesem Fall! 

Die erste Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ des Ausschusses „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erschien im Jahr 2017 und bildet mit den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der BASt die Grundlage für die Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Diabetes. Seit der ersten Auflage hat eine rasante Entwicklung in der Diabetestherapie stattgefunden. Grund genug für den Ausschuss „Soziales“, die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ zu aktualisieren – neben formalen Gründen.  

Die neue Version will mit überholten Annahmen aufräumen und für Anpassungen im Verkehrs- und Berufsrecht sorgen. Sie fasst erstmals alle aktuellen Handlungsempfehlungen zusammen und richtet sich an behandelnde Teams, Behörden, politische Gremien, Gutachter*innen und an Menschen mit Diabetes – eine Patientenleitlinie soll folgen. Das Ziel: eine verlässliche Grundlage für Beratung, Begutachtung, Bewertung und politische Entscheidungen zu schaffen. Auch soll die berufliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Diabetes verbessert werden.

Medikamente, Technik, Schulungen

Was hat sich in den Augen der Leitlinienverantwortlichen in der Zwischenzeit verändert? Zum einen erhalten heutzutage viele Menschen mit Typ-2-Diabetes Medikamente, die keine Unterzuckerungen (mehr) auslösen. Zudem unterstützt die moderne Diabetestechnik alle Menschen mit Insulintherapie dabei, Ausreißer zu verhindern. Denn CGM-Geräte zeigen den Glukoseverlauf kontinuierlich an und warnen bei kritischen Werten frühzeitig, während AID-Systeme die Insulinabgabe automatisch steuern können. Auch sorgen flächendeckende Schulungen im Rahmen der DMP-Programme für Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes für ein besseres Blutzucker-Management (u.a. Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen), sodass bei insulinpflichtigen Menschen mit Diabetes weniger Unterzuckerungen und in Folge weniger Unfälle oder Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit auftreten.  

Die Unterzuckerung bleibe das größte Risiko im Straßenverkehr, weiß Dr. med. Friedrich W. Petry, Mitautor der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, Mitglied des Ausschusses Soziales der DDG und hausärztlicher Diabetologe. Doch die Zahl solcher Ereignisse sei deutlich gesunken und das Risiko von Autounfällen bei Menschen mit Diabetes nur leicht erhöht (12% bis 19 %) – während andere Erkrankungen das Unfallrisiko wesentlich stärker steigern, wie ADHS (300 %) oder obstruktive Schlafapnoe/OSAS (140 %).  

„Erhöhte Glukosewerte allein führen nicht zu einer eingeschränkten Fahreignung. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob Konzentration, Aufmerksamkeit oder Sehen beeinträchtigt sind“, ergänzt Petry zum anderen Extrem der Glukosewerte. Die moderne Diabetologie könne viele Risiken ausgleichen. Kompensation ist etwa durch langjährige Erfahrung als Kraftfahrender, einen reflektierten Umgang mit der Erkrankung oder vorausschauendes Handeln möglich. Wobei Kontextfaktoren wie Begleit- und Folgekrankheiten, soziale Faktoren und Stress die Fahreignung einschränken können. Aber pauschal dürften Menschen mit Diabetes nicht von besonderen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.

Die Leitlinie empfiehlt Betroffenen, vor Fahrtantritt ihren Glukosewert zu prüfen und nur zu starten, wenn er ausreichend hoch ist – meist über 90 mg/dl bzw. 5,0 mmol/l, für Schwangere meist mindestens 80 mg/dl bzw. 4,4 mmol/l. Andernfalls braucht es schnell wirkende Kohlenhydrate, um den Glukosespiegel zu heben – und erst bei ausreichend hohen Werten zu starten. Auch sollten CGM-Nutzer*innen vor der Fahrt die Alarme aktivieren, passende Grenzwerte einstellen und auf die Trendpfeile achten. Treten kritische Werte auf, gilt: Anhalten und den Blutzucker stabilisieren.

Mehr Teilhabe im Berufsleben

Die Leitlinie fordert aber nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei beruflichen Vorgaben eine Neubewertung gemäß des aktuellen medizinisch-diabetologischen Wissensstands, um pauschale Vorverurteilungen von Menschen mit Diabetes zu verhindern. Denn viele Vorschriften, die Menschen mit Diabetes vom Zugang zu bestimmten Tätigkeiten – wie bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Flug- oder Schifffahrtsverkehr – ausschließen, basieren nach Angaben des Ausschusses „Soziales“ der DDG auf überholten Einschätzungen aus einer Zeit, in der Glukosemessungen nur wenige Momentaufnahmen lieferten.

Pauschale Ausschlüsse allein aufgrund der Diagnose seien medizinisch nicht mehr gerechtfertigt und daher diskriminierend. Die Leitlinie sieht vor, individuelle Risiken und Kompensationsmöglichkeiten stärker zu berücksichtigen – wie Therapieform, Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung, Nutzung von Warnsystemen und regelmäßige Schulungen. Laut der Leitlinie sind Menschen mit Diabetes also grundsätzlich fahrtauglich (Gruppe 1 und 2, Personenbeförderung). Für die Fahreignung der Gruppe 2 gelten die gesetzlichen Vorgaben für notwendige Kontrollen. Folge- und Begleiterkrankungen sind gesondert zu berücksichtigen. Menschen mit Diabetes sollten die Empfehlungen für Kraftfahrende mit Diabetes und Unterzuckerungsrisiko kennen und sich danach verhalten.

In den USA, in Kanada, im Vereinigten Königreich und in Österreich dürfen gut eingestellte Menschen mit Typ-1-Diabetes sogar Fracht- und Passagiermaschinen fliegen – in der EU bisher noch nicht, berichtet Dr. med. Wolfgang Wagener, Koordinator der Leitlinie, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG, Ärztlicher Referent bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe (DDG), Palliativmedizin, Sozialmedizin und Medizinethik (M.A.), Düsseldorf. Gut geschulte und eingestellte Menschen mit Diabetes seien umfassend leistungsfähig. ER betont aber auch: „Wir können als Ausschuss Soziales und als Deutsche Diabetes Gesellschaft nicht die Botschaft bringen, dass alle Menschen mit Diabetes jetzt alles können. Immer ist bei jeder/jedem Einzelnen zu prüfen – Gefährdungsbeurteilung § 5 ArbSchG –, ob sie/er für den Arbeitsplatz geeignet ist.“  

Andererseits lautet sein klares Plädoyer aber auch: „Per-se-Ausschlüsse allein aufgrund der Diagnose darf es nicht (mehr) geben! Wir brauchen die Beweisumkehr. Arbeitgeber sollen darlegen, warum ein Mensch mit Diabetes mellitus nicht zur Ausbildung oder Ausübung eines Berufes zugelassen werden soll. Pauschalurteile allein anhand der Diagnose sind fachlich nicht mehr tragbar und diskriminierend.“ Es gehe also um ein bewusstes Abwägen von Risiko und Kompensationsmöglichkeiten. Die oft zitierte „German Angst“ sei dabei nicht hilfreich.  

Die Leitlinie kann online abgerufen werden.

Quelle: DDG

Text: Susanne Löw 

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