„Internationaler Tag der Pflegenden“ am 12. Mai 2026

Kinder mit Typ-1-Diabetes: Anspruch auf Pflegegrad 2 für alle

Vater und Sohn umarmen sich
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Berlin

Anlässlich des „Internationalen Tages der Pflegenden“, zu denen bei Kindern mit Diabetes Typ 1 auch die Eltern zählen, machen diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) auf anhaltende Probleme bei der Anerkennung von Pflegegrad 2 für mit der chronischen Stoffwechselerkrankung lebende Kinder aufmerksam. Obwohl Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dezember 2024 die Rechte betroffener Familien gestärkt haben, müssen viele Eltern weiterhin langwierige Verfahren durchlaufen, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Die gemeinnützige Organisation und die Fachgesellschaft fordern eine konsequente Umsetzung der Rechtsprechung durch die Pflegekassen und einen niedrigschwelligen Zugang zu berechtigten Ansprüchen.

Mit seinen Entscheidungen vom 12. Dezember 2024 hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass bestimmte Belastungen im Alltag von Kindern mit Typ-1-Diabetes stärker berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen etwa Abwehr und Ängste bei notwendigen Behandlungsmaßnahmen oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei der Nahrungsaufnahme. Diese Faktoren können einen Pflegegrad 2 begründen und damit Zugang zu entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen. Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten. Familien erhalten dadurch finanzielle Unterstützung und Entlastungsleistungen, etwa Pflegegeld und Zuschüsse für Hilfsmittel.

Eltern klagen über langwierige Verfahren bis zur Entscheidung
Trotz dieser klaren rechtlichen Grundlagen berichten viele Familien, dass Anträge weiterhin abgelehnt werden. Häufig müssen sie Widersprüche einlegen oder sogar vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Sandra H., Mutter einer 6-jährigen Tochter mit Diabetes Typ 1, hat diese Erfahrung gemacht: „Wir haben bisher schon zwei Mal für den Pflegegrad 2 meiner Tochter kämpfen müssen, insgesamt über knapp ein Jahr hinweg.“ Das belastet die Betroffenen zusätzlich zum ohnehin anspruchsvollen Alltag mit einem chronisch erkrankten Kind.

Klar begründete Ansprüche müssen unkompliziert durchsetzbar sein
„Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Kindern mit Typ-1-Diabetes eindeutig gestärkt. Dennoch erleben wir in der Praxis, dass Familien ihren Anspruch auf Pflegegrad 2 oft erst nach langen Auseinandersetzungen durchsetzen können. Das darf nicht sein. Meistens sind es die Mütter, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihr Kind mit Diabetes versorgen zu können. Das hat Einfluss auf das Familieneinkommen, die berufliche Laufbahn und die Rentenansprüche der Mütter. Genau deshalb sind die Leistungen der Pflegeversicherung so wichtig“, sagt PD Dr. med. Simone von Sengbusch, Präsidentin der deutschen Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie (DGPAED), einer AG der DDG, und Oberärztin am UKSH Lübeck. „Niemand sollte gezwungen sein, Widerspruch einzulegen oder vor Gericht zu gehen, wenn der Anspruch fachlich klar begründet ist. Wir erwarten, dass die Pflegekassen die Rechtsprechung umsetzen und von sich aus anwenden. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist notwendig, sie darf aber nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche systematisch zu verzögern oder abzulehnen“, ergänzt Matthias Meyer, Rechtsanwalt aus Itzehoe und Mitglied der AG Inklusion der DGPAED.

Forderung nach einheitlicher Praxis
diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und die DDG sehen hier Handlungsbedarf. Die Organisationen fordern, dass Pflegekassen bundesweit nach einheitlichen Maßstäben entscheiden und die BSG-Urteile konsequent berücksichtigen. Ziel ist es, Familien frühzeitig zu entlasten und unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Gerade bei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter zeigt sich der Unterstützungsbedarf im Alltag deutlich. Die Therapie erfordert kontinuierliche Begleitung, Kontrolle und oft auch Überwindung von Ängsten. Diese Belastungen wirken sich direkt auf die Selbstständigkeit aus und müssen in der Begutachtung angemessen berücksichtigt werden.

Entlastung für pflegende Angehörige
Zum „Internationalen Tag der Pflegenden“ lenken diabetesDE und die DDG den Blick auf Angehörige, die täglich Verantwortung für die Versorgung übernehmen. Bei Kindern mit Typ-1-Diabetes sind es meist die Eltern, die rund um die Uhr eingebunden sind – Tag und Nacht. Eine verlässliche und faire Einstufung in den Pflegegraden ist für sie ein wichtiger Baustein, um Unterstützung zu erhalten und den Alltag besser zu bewältigen. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe appelliert daher an Politik und Kostenträger, die bestehenden Regelungen im Sinne der Familien anzuwenden und weiterzuentwickeln. Ziel bleibt eine Versorgung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und Betroffene wirksam entlastet.