Nachteilsausgleich bei Typ-1-Diabetes: Voraussetzungen & Antragstellung

Mädchen mit Schulrucksack läuft mir ihren Freund*innen
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Schüler*innen und Studierende mit Typ-1-Diabetes können für Klausuren und Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen, um gesundheitsbedingte Zeitverluste auszugleichen.

Wann besteht Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?

Ein Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich besteht, wenn eine Unterzuckerung mit Denkstörungen auftritt und die notwendige Behandlung zu einem wesentlichen Zeitnachteil führt. Tritt während der Klausur oder Abiturprüfung eine Unterzuckerung auf, sollte dies sofort der Aufsichtsperson gemeldet werden. 

Der Antrag für einen Nachteilsausgleich wird direkt bei der Schulleitung oder beim zuständigen Kultusministerium gestellt. Dem Antrag muss ein offizielles Begleitschreiben des behandelnden Diabetes-Teams beiliegen. 

Nachteilsausgleich auf für Studierende

Auch Studierende mit Diabetes können an Universitäten und Hochschulen Nachteilsausgleiche für Prüfungen beantragen. Dort prüft das Prüfungsamt die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Genehmigung.